So funktioniert es
- 1Lohngruppe der Tätigkeit auswählen
- 2Wochenstunden bzw. Beschäftigungsart eingeben
- 3Zuschläge (z. B. Nacht, Sonntag, Feiertag) ergänzen
- 4Arbeitgeberkosten und Vergleich der Modelle ablesen
Die Lohngruppen 2026 im Überblick
LG 1 Innen- und Unterhaltsreinigung: 15,00 €. LG 2 Hygienebereiche: 15,46 €. LG 3 Spezialaufgaben: 15,95 €. LG 4 Bauschlussreinigung/Teamkoordination: 16,66 €. LG 5: 17,57 €. LG 6 Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 €. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Bezeichnung im Arbeitsvertrag.
Minijob, Midijob oder Teilzeit?
Die Minijob-Grenze liegt ab 2026 bei 603 € im Monat, der Übergangsbereich (Midijob) reicht bis 2.000 €. Bei einem Stundenlohn von 15,00 € sind im Minijob also gut 40 Stunden im Monat möglich. Der Rechner zeigt, wie sich Abgaben und Kosten je Modell unterscheiden.
Vom Lohn zum Stundenverrechnungssatz
Der Tariflohn ist nur der Anfang. Lohnnebenkosten, Urlaub (30 Tage Anspruch), Krankheit und weitere Ausfallzeiten erhöhen die tatsächlichen Kosten pro produktiver Stunde deutlich. Diese Kosten bilden die Basis für den Stundenverrechnungssatz in Ihrem Angebot.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
In Lohngruppe 1 beträgt der Stundenlohn ab dem 1. Januar 2026 15,00 €, in Lohngruppe 6 18,40 €.
Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft im Minijob arbeiten?
Bei 603 € Verdienstgrenze und 15,00 € Stundenlohn sind es rechnerisch etwa 40 Stunden pro Monat.
Berücksichtigt der Rechner Urlaub und Krankheit?
Ja, die Arbeitgeberkosten berücksichtigen Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten. Die genauen Annahmen sehen Sie im Rechner.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Rechner dient der Orientierung. Für verbindliche Lohnabrechnungen wenden Sie sich an Ihr Lohnbüro oder Ihren Steuerberater.
Passende Weiterbildung
- Präsenzkurs: Geprüfte/-r Objektleiter/-in (HRA)
- Präsenzkurs: Fachwirt Reinigungs- & Hygienemanagement (HRA)
- Ratgeber: Kalkulation in der Gebäudereinigung