Unterweisungspflicht in der Gebäudereinigung
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften, wechselnden Objekten und Reinigungschemie ist das besonders wichtig – und wird bei Kontrollen und nach Unfällen regelmäßig geprüft.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1. Für Gefahrstoffe gilt zusätzlich die Gefahrstoffverordnung. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig wiederholt werden, in der Regel mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich.
Welche Inhalte?
Die Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung: zum Beispiel Umgang mit Reinigungsmitteln, Hautschutz und Händehygiene, persönliche Schutzausrüstung, Leitern und Tritte, Reinigungsmaschinen, Rutsch- und Stolpergefahren sowie Verhalten bei Unfällen.
Dokumentation
Unterweisungen sollten mit Datum, Thema, Unterweisendem und Unterschrift bzw. Bestätigung der Teilnehmenden dokumentiert werden. Nur so lässt sich nachweisen, dass die Pflicht erfüllt wurde.
Online unterweisen
Online-Unterweisungen erleichtern die Organisation bei verteilten Teams. Wichtig ist, dass Inhalte verstanden werden – etwa durch einen Wissenstest – und dass Rückfragen möglich bleiben. Arbeitsplatzbezogene Hinweise vor Ort ergänzt der Vorgesetzte.