Gefährdungsbeurteilung für die Gebäudereinigung erstellen

    Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungen seiner Beschäftigten zu beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. In der Gebäudereinigung betrifft das unter anderem Reinigungschemie, Rutsch- und Sturzgefahren, Leitern, Maschinen, Feuchtarbeit, Alleinarbeit und körperliche Belastung.

    Mit dem Generator erfassen Sie Tätigkeiten und Gefährdungen, bewerten das Risiko in einer Risikomatrix und legen Maßnahmen in der Rangfolge Substitution, Technik, Organisation und persönliche Schutzausrüstung fest. Das Ergebnis dokumentieren Sie als PDF – eine Grundlage für Unterweisung und Prüfung.

    Gefährdungsbeurteilung

    Generator gemäß ArbSchG §§ 5-6, DGUV Vorschrift 1, TRGS

    Tätigkeiten (1/5)

    Schritt 1: Tätigkeiten auswählen

    Wählen Sie alle Tätigkeiten aus, die in Ihrem Betrieb durchgeführt werden (Mehrfachauswahl).

    So funktioniert es

    1. 1Tätigkeit bzw. Arbeitsbereich beschreiben
    2. 2Gefährdungen auswählen oder ergänzen
    3. 3Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere bewerten
    4. 4Maßnahmen nach STOP festlegen und Verantwortliche benennen
    5. 5Wirksamkeit prüfen und als PDF dokumentieren

    Typische Gefährdungen in der Reinigung

    Häufig sind Rutschen und Stolpern auf nassen Böden, Hautbelastung durch Feuchtarbeit und Reinigungsmittel, Gefahrstoffe bei Konzentraten, Absturz bei Arbeiten auf Leitern und Tritten, elektrische Gefährdung durch Maschinen und Kabel sowie Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Auch Alleinarbeit und Arbeit zu Randzeiten sollten betrachtet werden.

    Das STOP-Prinzip

    Schutzmaßnahmen folgen einer festen Rangfolge: Zuerst prüfen, ob eine Gefährdung durch Substitution vermieden werden kann (z. B. weniger gefährliches Mittel), dann technische Maßnahmen (z. B. Dosieranlage), danach organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterweisung, Absperrung) und zuletzt persönliche Schutzausrüstung.

    Unterweisung als Folge der Beurteilung

    Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Inhalte der Unterweisung. Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Unsere Pflichtschulungen bieten dafür Online-Unterweisungen mit Unterweisungsnachweis.

    Häufige Fragen

    Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

    Der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen, bleibt aber verantwortlich.

    Muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

    Ja, das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit sind zu dokumentieren.

    Ersetzt der Generator die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Nein. Er hilft bei Struktur und Dokumentation. Die fachliche Bewertung im Betrieb bleibt notwendig.

    Wo werden meine Daten gespeichert?

    Ohne Anmeldung bleiben die Eingaben im Browser und das PDF wird lokal erzeugt.

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