Gefahrstoffe in Reinigungsmitteln sicher handhaben
Viele Reinigungsmittel, besonders Konzentrate, sind als Gefahrstoffe eingestuft. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu Verzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung. Für Beschäftigte zählt vor allem: richtig dosieren, nie mischen, PSA tragen.
Das Sicherheitsdatenblatt
Es enthält Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe und Lagerhinweise. Es ist die Grundlage für Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung.
Mischverbot
Verschiedene Reiniger dürfen nicht gemischt werden. Säurehaltige und chlorhaltige Produkte können zusammen giftiges Chlorgas bilden.
Substitution prüfen
Wo möglich, werden weniger gefährliche Produkte oder Dosiersysteme eingesetzt. Das senkt Risiko und Dokumentationsaufwand.