Gefahrstoffe in Reinigungsmitteln sicher handhaben

    Viele Reinigungsmittel, besonders Konzentrate, sind als Gefahrstoffe eingestuft. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu Verzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung. Für Beschäftigte zählt vor allem: richtig dosieren, nie mischen, PSA tragen.

    Das Sicherheitsdatenblatt

    Es enthält Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe und Lagerhinweise. Es ist die Grundlage für Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung.

    Mischverbot

    Verschiedene Reiniger dürfen nicht gemischt werden. Säurehaltige und chlorhaltige Produkte können zusammen giftiges Chlorgas bilden.

    Substitution prüfen

    Wo möglich, werden weniger gefährliche Produkte oder Dosiersysteme eingesetzt. Das senkt Risiko und Dokumentationsaufwand.

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