So funktioniert es
- 1Standorte bzw. Objekte anlegen
- 2Produkte mit Gefahrenhinweisen erfassen
- 3Sicherheitsdatenblatt zuordnen
- 4Betriebsanweisung erzeugen
- 5Verzeichnis exportieren und aktuell halten
Was in das Verzeichnis gehört
Für jeden Gefahrstoff mindestens die Bezeichnung, die Einstufung bzw. gefährlichen Eigenschaften, die ungefähre Menge im Betrieb, die Arbeitsbereiche, in denen er verwendet wird, und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.
Betriebsanweisung nach TRGS 555
Die Betriebsanweisung beschreibt in verständlicher Form Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung. Sie muss am Arbeitsplatz verfügbar sein und ist Grundlage der Unterweisung.
Weniger Gefahrstoffe, weniger Aufwand
Wer das Sortiment überprüft und gefährliche Produkte ersetzt, reduziert Risiken und Dokumentationsaufwand. Das Werkzeug STOP-Prüfung unterstützt Sie bei der Frage, ob eine Substitution möglich ist.
Häufige Fragen
Sind normale Reinigungsmittel Gefahrstoffe?
Viele, besonders Konzentrate, sind als gefährlich eingestuft. Maßgeblich ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
Kann ich mit mehreren Personen im Team arbeiten?
Ja. Mit Anmeldung lassen sich Teams anlegen, die Standorte, Stoffe und Sicherheitsdatenblätter gemeinsam pflegen.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Ohne Anmeldung bleiben Ihre Daten lokal im Browser.
Wie unterweise ich meine Mitarbeitenden?
Unsere Pflichtschulung Reinigungschemie bietet eine Online-Unterweisung mit Unterweisungsnachweis.