Hygieneplan für die Kita: Was hineingehört

    Kindertageseinrichtungen sind nach § 36 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Das Gesundheitsamt kann die Einhaltung überwachen. Für Reinigungskräfte ist vor allem der Reinigungs- und Desinfektionsplan entscheidend.

    Typische Inhalte

    Ein Kita-Hygieneplan regelt unter anderem Händehygiene, Reinigung von Räumen, Sanitäranlagen und Wickelbereichen, den Umgang mit Spielzeug, Textilien und Lebensmitteln, Maßnahmen bei Infektionskrankheiten und die Zuständigkeiten.

    Reinigung oder Desinfektion?

    Im Alltag genügt in den meisten Bereichen eine gründliche Reinigung. Desinfektion ist gezielt vorgesehen, etwa bei Verunreinigung mit Erbrochenem, Stuhl oder Blut und bei bestimmten Ausbrüchen. Bei Noroviren werden Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit (begrenzt viruzid PLUS oder viruzid) benötigt.

    Spielzeug und Textilien

    Spielzeug wird regelmäßig gereinigt; waschbare Kuscheltiere und Textilien können bei 60 °C gewaschen werden. Im Plan sollten Häufigkeit und Verantwortliche klar benannt sein.

    Plan aktuell halten

    Ändern sich Mittel, Räume oder Abläufe, wird der Plan angepasst und das Personal – auch das Reinigungsteam – unterwiesen.

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