Hygieneplan und Reinigung in der Arztpraxis
Arzt- und Zahnarztpraxen unterliegen den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes und der jeweiligen Landeshygieneverordnung. Ein Hygieneplan legt fest, welche Flächen wie oft gereinigt oder desinfiziert werden. Reinigungsdienstleister müssen diesen Plan kennen und umsetzen.
Reinigung und Flächendesinfektion
Patientennahe Flächen und Handkontaktflächen werden in Praxen häufig desinfizierend gereinigt. Bevorzugt wird die Wischdesinfektion, weil Sprühen Aerosole erzeugt und Flächen ungleichmäßig benetzt.
Einwirkzeit und Konzentration
Desinfektionsmittel wirken nur in der vorgeschriebenen Konzentration. Die Einwirkzeit laut Hersteller muss eingehalten werden; Flächen dürfen in dieser Zeit nicht nachgewischt werden.
Reihenfolge
Gearbeitet wird von sauber nach unrein und von oben nach unten. Für unterschiedliche Bereiche werden farblich getrennte Tücher verwendet.
Abstimmung mit der Praxis
Zuständigkeiten zwischen Praxispersonal und Reinigungsdienst sollten schriftlich geregelt sein, damit keine Fläche vergessen und keine doppelt behandelt wird.